Ein Energiekonzept und die
KfW-Förderung gehören zum
Holzhaus von Kampshoff dazu

Wir bauen Häuser, die weit unterhalb der Mindestanforderungen
der Energieeinparverordnung (EnEV) liegen.

Es sind Energieeffizienzhäuser oder sogar Passivhäuser.
Aber auch Plus-Energie-Häuser können wir bauen.
Es ist Ihre Entscheidung.

Energiekonzept und Unterstützung bei der KfW-Förderung durch Kampshoff

Für jedes neu gebaute Haus berechnen wir den Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser.
Bestandteil dieses Nachweises ist die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes der Gebäudehülle, des Primärenergieverbrauchs und der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.

Diese Berechnungen bilden die Grundlage des KfW-Effizienzhaus-Nachweises und des Energieausweises.

Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der
Beantragung und Bestätigung des Effizienzhausniveaus.
Für Ihr Effizienzhaus erstellen wir die Online-Bestätigung zum Antrag,
führen die energetische Baubegleitung durch und
bestätigen nach der Durchführung den erreichten Effizienzhausstandard.

Unser Unternehmen ist Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft GHAD.
Wir werden im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen regelmäßig fremdüberwacht
und dürfen das RAL-Gütezeichen 422 Holzhausbau führen.

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist in der DENA-Liste als Energie-Effizienzexperte eingetragen
und kann den Effizienzhausstandard Ihres Hauses nachweisen und nach Durchführung bestätigen.

Berechnung der Wärmebrücken

Wärmebrückenbeispiel

Im Holzrahmenbau gibt es nur wenige Anschlüsse,

die eine Wärmebrücke darstellen.


Und um sicher zu gehen berechnen wir diese Bereiche 

und weisen den Wärmeverlust nach. 

Ebenso wird die Temperatur der Innenoberflächen berechnet. 

So können wir nachweisen, dass es nicht zur Bildung von 

Schimmel kommt.


Die Ergebnisse dieser Wärmebrückennachweise werden im 

Energieausweis und im KfW-Antrag berücksichtigt.


Staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude von Kampshoff

KfW-Energie-Effizienzklassen

Der Energieverbrauch eines beheizten Gebäudes wird in Klassen eingeteilt.

Der Mindeststandard ist die Erfüllung der Energieeinsparverordnung.
Die Werte der EnEV müssen eingehalten werden.
Bessere Effizienzklassen werden durch die KfW-Bank gefördert.

Die KfW unterscheidet in den Effizienzklassen 55, 40 und 40 plus.

Ein Effizienzhaus 55 darf nur 55 % des EnEV-Primärenergieverbrauchs benötigen.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 % des EnEV-Wertes nicht überschreiten.

Ein Effizienzhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und
55 % des Wärmverlustes der EnEV-Werte nicht überschreiten.

Ein Effizienzhaus 40 plus hat die gleichen Kriterien wie das Effizienzhaus 4o.
Es muss darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit mindestens einem Wärmebereitstellungsgrad von 80 % eingebaut sein.

Zusätzlich muss eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien einschl. einem Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface vorhanden sein.
Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.
Passivhausaufstockung in Aachen

Förderung durch die KfW-Bank

Für den Bau eines Effizienzhauses gewährt die KfW-Bank ein Darlehen in Höhe von
max. 120.000,00 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen.
Zusätzlich erhält der Bauherr einen Tilgungszuschuß, dessen Höhe abhängig von der Effizienzhausklasse und vom Darlehensbetrag ist. Dieser Zuschuß beträgt:

15 % des Darlehensbetrags, max. 18.000,00 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 55
20 % des Darlehensbetrags, max. 24.000,00 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40
25 % des Darlehensbetrags, max. 30.000,00 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40 plus

Gesetzliche Auflagen zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden

Niedrigstenergiehaus in Bocholt

Verordnungen und Gesetze, die den
Energieverbrauch des Gebäudes regeln.

Beheizte Gebäude müssen heute gesetzlich festgelegte  Mindeststandards erfüllen.
Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV)
und im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt.
In der EnEV wird bestimmt, wie hoch der Primärenergieverbrauch des Gebäudes zum heizen
und für die Warmwasserversorgung höchstens sein darf.
Das zweite Kriterium ist der maximale Wärmeverlust, den das Gebäude
über die Außenhülle verlieren darf.
Bestandteile dieser Hülle sind die Außenwände, das Dach, die Fenster,
die Haustür und der Boden sowie Kellerbauteile die an das Erdreich grenzen
.
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(erneuerbare Energien-Wärmegesetz- EEWärmeG)
regelt den Mindestanteil erneuerbarer Energie zum Heizen,
Kühlen und zur Warmwassergewinnung.

Die Zukunft des Energiebedarf zum Wohnen und Leben

Beschlossen wurde am 19.05.2010 eine neue EU-Gebäuderichtlinie. Nach dieser Richtlinie müssten ab 2021 alle Neubauten in der EU den Standard des Niedrigstenergiegebäudes erfüllen. Dies entspricht in etwa dem heutigen Passivhausstandard und dem KfW-Effizienzhaus 40 plus.
Die, dann noch benötigte Heizenergie soll vorrangig auf dem Grundstück, z.B. durch Photovoltaikanlagen oder in der unmittelbaren Nähe, z.B. mittels Windkraftanlagen produziert werden.
Ob es so kommt, wer weiß es schon.
Doch warum sollen wir nicht heute schon so bauen. Wir können es doch. Dann ist Ihr Haus auch 2021 und darüber hinaus energetisch auf dem neuesten Stand.

Warum sollen wir nicht heute schon so bauen. Wir können es doch.
Dann ist Ihr Haus auch 2021 und darüber hinaus
energetisch auf dem neuesten Stand.

Modernes Architekten-Fertighaus mit Putz- und Holzfassade, in Bocholt gebaut